Bei der Planung eines längerfristigen Aufenthalts (länger als 6 Wochen) im Ausland, sei es in Form eines Praktikums (wie in meinem Fall), eines Auslandssemesters oder einfach als Backpacker, muss man sich auch immer Gedanken um eine Krankenversicherung machen, da man ja nie weiss was passieren kann. Günstige Versicherungen, die ab 6 Wochen Aufenthalt im Ausland nötih werden, gibt es bereits ab 15 EUR pro Monat. Kümmert euch auf jeden Fall rechtzeitig darum, denn ohne Versicherungsschutz würde ich auf gar keinen Fall losreisen. So habe ich während meines Aufenthalts in Hong Kong Arztrechnungen in Höhe von fast 2.000 EUR erstattet bekommen... zum Glück hatte ich eine Versicherung ^_^
Wenn Ihr in Deutschland weiterhin immatrikuliert seid, bleibt auch euer Versicherungsschutz bei der Krankenkasse bestehen. Wenn ihr in einem EWR-Staat oder in einem Staat, mit dem ein bilaterales Abkommen geschlossen wurde (sog. Abkommenstaat), studiert, werden Leistungen vom ausländischen Träger zu Lasten der Krankenkasse gewährt.Müßt Ihr medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, leget einen Auslandsberechtigungsschein vor, den Ihr von Euerer Krankenkasse vor Ihrem Start ins Gastland erhaltet und bei Bedarf neu anfordern könnt.Da einige Länder eine Versicherungspflicht für Studenten kennen - z. B. Frankreich, Spanien - kann es mitunter zu einer Doppelversicherung kommen. Versicherungsschutz besteht in diesem Fall gegenüber dem ausländischen Versicherungsträger. Die Kosten gehen zu Eueren Lasten.
EWR-Staaten: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Island, Liechtenstein, Norwegen.
Abkommenstaaten: Bosnien-Herzegowina, Rest-Jugoslawien (Serbien-Montenegro, Provinz Kosovo, Provinz Vojvodina), Kroatien, Makedonien, Schweiz (Leistungen nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt), Slowenien, Türkei, Tunesien.
Allerdings können die Kosten für medizinische Leistungen nur nach den Regelungen des Gastlandes übernommen werden. In vielen Ländern fallen jedoch oft höhere Eigenbeteiligungen oder Zuzahlungen an; auch die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat werden nicht übernommen. Es ist daher zu empfehlen, eine zusätzliche Versicherung für die Zeit des Auslandsstudiums abzuschließen. Das gilt insbesondere für den Aufenthalt in Nicht-Vertragsstaaten (z. B. USA), da hier keine Ansprüche gegenüber der Krankenkasse geltend gemacht werden können. Um bei einem Aufenthalt in Deutschland (z. B. in den Ferien) versichert zu sein, solltet Ihr genau prüfen, ob Ihr Eueren Versicherungsschutz gegenüber der Krankenkasse als Student oder freiwilliges Mitglied aufrechterhalten wollt. Wenn Ihr in Deutschland exmatrikuliert seid, und an einer ausländischen Uni einschreibt, endet in Deutschland die studentische Krankenversicherung. In diesem Fall kann ein Versicherungsschutz gegenüber einem Versicherungsträger des Gastlandes bestehen (wenn dort beispielsweise für Studenten eine Versicherungspflicht besteht). Erkundigen Sie sich bitte genau. Ansonsten habt Ihr die Möglichkeit, euch freiwillig in der Krankenkasse zu versichern. Das ist immer dann dringend zu empfehlen, wenn Ihr in einem EWR- oder Abkommenstaat studieren wollt.Wenn Ihr in einem Nicht-Vertragstaat studiert bzw. in Ihrem Gastland für Studenten keine Versicherungspflicht besteht, solltet Ihr eine Auslandskrankenversicherung abschließen.Für die medizinischen Leistungen, die in EWR- und Abkommenstaaten nicht im gleichen Maße wie in Deutschland gewährt werden, empfiehlt sich eine private Zusatzversicherung. Nehmt bitte vor Euerem Aufbruch in die Ferne unbedingt Rücksprache mit Euerer Krankenkasse. Die Mitarbeiter werden Euch über den in Euerem Fall sinnvollsten Krankenversicherungsschutz während Ihres Auslandssemesters individuell beraten.
Übrigens: Werdet Ihr für ein Auslandssemester von Euerer Hochschule beurlaubt (ohne Exmatrikulation), so gilt dieses Urlaubssemester nicht als Fachsemester und wird folglich auch nicht für die auf 14. Semester begrenzte studentische Krankenversicherung angerechnet. Ihr könnt Euch auf diese Weise also noch ein Fachsemester für die günstigere studentische Krankenversicherung "aufsparen".
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